Bestandserhebung

 

Die Bestandserhebung für ein Kalenderjahr ist immer bis zum 28.02. des Folgejahres möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die Bestandserhebung durchgeführt haben müssen, wenn Sie einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit stellen wollen oder andere Leistungen des Landessportbundes NRW (z.B. VIBSS - Vereinsberatung) in Anspruch nehmen wollen.

 

Hier geht es zur Bestandserhebung des Landessportbundes NRW e.V.:

 

Bestandserhebung des LSB NRW e.V.