Fördermöglichkeiten für Sportvereine
KSB Vereinsförderung
Der KreisSportBund fördert jährlich Projekte von Mitgliedsvereinen mit einem Gesamtförderbudget von 5.000,00 €. In der Regel erhalten zehn Vereine mit jeweils 500,00 € eine Förderung. In Ausnahmefällen können auch mehr als zehn Vereine gefördert werden, sodass dann die 5.000,00 € auf die entsprechende Anzahl an Vereinen aufgeteilt wird. Antragsfrist eines jeden Jahres ist der 31. Mai. Nach Prüfung aller Anträge, wird entschieden, welche Projekte und Maßnahmen berücksichtigt werden.
Ein Antrag sollte folgendes beinhalten:
- Vorstellung des Vereins
- Erläuterung für den Einsatz der Zuwendung, der geplanten Anschaffung, Maßnahme bzw. des Projekt. Der Verwendungszweck muss die Nachhaltigkeit von Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit verdeutlichen
- ggfs. eine Auflistung anderweitiger Fördermittel und Zuschüsse, die bereits in die Maßnahme fließen
Ausführliche Informationen finden Sie unter Vergaberichtlinien Vereinszuschüsse KSB Euskirchen.
1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden. Jeder Sportverein kann einen Antrag mit einer Maßnahme stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000,00 Euro nicht unterschreiten. Ausführliche Informationen zum Förderverfahren und einer Antragsstellung erhalten Sie hier: Förderaufruf 1000x1000
Förderschwerpunkte im Jahr 2021:
- Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Der LSB NRW übernimmt die gesamte Programmabwicklung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Aberfeld / Frau Kisin / Frau Grosser
E-Mail:
Förder-Hotline Tel.: (0203) 7381-900
Förderung der Übungsarbeit - Übungsleiter/innen-Zuschuss
Grundgedanke der Übungsleiterbezuschussung ist die Förderung qualifizierter Übungsleitertätigkeit im Verein. Eine Antragsstellung für das Jahr 2021 ist ab dem 15. März möglich. Weitere Informationen zu Übungsleiterzuschüssen erhalten Sie hier: Förderaufruf Übungsarbeit 2021