Informationen, Chancen und
Möglichkeiten der Vereine
Allgemeine Informationen
Trägerschaft 
Projektträger für BeSS-Angebote 
Fortbildung der Übungsleiter 
Allgemeine Informationen
Die Kommune als Schulträger ist gesetzlich dafür verantwortlich,
Stätten für den Schulsport vorzuhalten. Diese gesetzliche Gewähr
gilt nicht für den Vereinssport. Das bedeutet, dass im Falle einer
zeitlichen Überschneidung Offene Ganztagsgrundschulen eher einen
Zugang zu den kommunalen Sportstätten hätten als Sportvereine. Um so
wichtiger ist es, dass die Sportvereine selbst die Bewegungs-,
Spiel- und Sportangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule
durchführen; so liegen zumindest die zeitliche Abstimmung und
Koordination für diese außerunterrichtlichen Schulangebote und die
gewünschten Belegzeiten für die eigenen Vereinsangebote in einer
organisatorischen Hand. Dass sollte es den Sportvereinen im Zuge der
Partnerschaften mit einzelnen Schulen vor Ort möglich machen, in
einem beiderseitigen Einvernehmen Kompromisslösungen zu finden, von
denen beide Partner auch profitieren. So kann auch das vereinzelt
praktizierte pauschale Blocken des Zeitkorridors bis 16:00 Uhr für
die Schulen aufgebrochen werden.
Der Erlass zur Offenen Ganztagsgrundschule gibt vor, dass die
außerunterrichtlichen Angebote in geeigneten Räumen der Schule oder
im Umfeld der Schule stattfinden. Wenn also ein Verein seine
Räumlichkeiten in fußläufig zu bewältigender Entfernung der Schule
liegen hat, können diese in Absprache mit der Schule für die
Sportangebote im Nachmittagsprogramm genutzt werden. Ebenso ist es
möglich, dass nach Absprache Kinder der OGS an einem regulären
Vereinsangebot in der Zeit bis 16:00/16:30 Uhr teilnehmen.
Dieses Vereinsangebot soll dadurch erhalten werden können, dass
Kinder aus dem Ganztag an dem Angebot teilnehmen. Dadurch entsteht
eine gemischte Gruppe aus Kindern, die Vereinsmitglied sind, aber
nicht notwendigerweise Schüler/innen der Schule, an
der das Angebot stattfindet, und aus „Ganztagskindern“ dieser
Schule, die nicht notwendigerweise Vereinsmitglieder sind. Um
Rechtssicherheit zu haben, sollte die Versicherungsregelung
einheitlich erfolgen. Dazu muss zunächst die grundlegende
Entscheidung getroffen werden, ob es sich bei dem Angebot um ein
schulisches oder ein Vereinsangebot handeln soll.Die Anerkennung als
schulisches Angebot kann geschieht dadurch, dass die Schulleitung in
Form eines entsprechenden Aktenvermerks die Gruppe als
schulübergreifende Gruppe im außerunterrichtlichen Schulsport
anerkennt. In diesem Fall wären alle Kinder der Gruppe über den
regional zuständigen Gemeindeunfallversicherungs-Verband (GUVV)
versichert.Bleibt das Angebot ein Vereinsangebot, sollte der Verein
eine Nichtmitgliederversicherung bei der Sporthilfe abschließen,
damit Unfallversicherungsschutz für alle Kinder der Gruppe
gewähr-leistet ist.
Die aktuelle Beitragsstaffel richtet sich nach der Größe des Vereins
und sieht wie folgt aus:
bis 100 Mitglieder 48,48 Euro
bis 200 Mitglieder 84,58 Euro
bis 300 Mitglieder 121,71 Euro
bis 400 Mitglieder 157,82 Euro
bis 500 Mitglieder 193,92 Euro
über 500 Mitglieder 230,02 Euro
Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge.
Nähere Auskünfte erteilt das Versicherungsbüro bei der Sporthilfe
unter der
Telefonnummer: 02351-947540.
Versicherung der Übungsleiter
Versicherungsschutz durch die Sporthilfe e.V. wird den ÜL/Trainern
gewährt, die Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote während der
Ganztagsbetreuung im Primarbereich der Schulen leiten. Der
Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Übernahme anderer
Tätigkeiten in der Ganztagsbetreuung, wie z. B.
Hausaufgabenbetreuung oder die Ausgabe des Mittagessens.
Versicherungsschutz besteht während der Tätigkeit einschließlich der
direkten Wege zu und von der Schule.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass ein
Kooperationsvertrag zwischen der Schule und dem betreffenden
Sportverein bzw. der durchführenden Sportorganisation besteht, in
dem der Einsatz der jeweiligen ÜL/Trainer geregelt ist.
Wenn Sportvereine Kooperationsverträge nicht direkt mit der Schule,
sondern einem eingesetzten Hauptträger schließen, so wird das so
behandelt, als ob der Kooperationsvertrag direkt mit der Schule
vereinbart wurde. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist
jedoch, dass ein ordnungsgemäßer Kooperationsvertrag zwischen
Schule/Schulbehörde und dem anderen Träger besteht (bitte dies
bestätigen lassen!)
Das private Engagement eines ÜL/Trainers ohne eine offizielle
Trägerschaft des Sportvereins ist nicht versichert. Dieser
Versicherungsschutz wird zunächst beitragsfrei gewährt, um das
Engagement des LandesSportBundes und seiner Vereine zu unterstützen.
Eine KFZ-Zusatzversicherung für diesen Einsatzbereich müsste der
Verein / die Organisation separat mit der Sporthilfe vereinbaren.
Dasselbe gilt für über den Sportbetrieb hinausgehende Aktivitäten,
wie Mittagsimbiss oder Hausaufgabenbetreuung.
Kontaktperson bei der Sporthilfe:
Hans Schneider, Tel. 02351/94754-12,
vsbluedenscheid@arag-sport.de.
Darüber hinaus kann u.U. auch auf den Versicherungsschutz des für
die Sportvereine zuständigen gesetzlichen Unfallversicherers, der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, zurückgegriffen werden. Auch hier
ist ein bestehender Kooperationsvertrag zwischen
Schule/Schulträger/Träger und Verein notwendig, aus dem hervorgeht,
dass die eingesetzten Personen im Auftrag des Vereins tätig werden.
Weiterhin kommt es darauf an, ob die eingesetzten Personen
Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlich Tätige im Sinne der
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind. Ist dies der Fall,
besteht auch über die BG Versicherungsschutz. Sollten jedoch
Honorarverträge, bestehen, die die Übungsleiter als Selbstständige
ausweisen, wird die Berufsgenossenschaft nicht eintreten. Übernimmt
ein Sportverein die Gesamtträgerschaft des Angebotes an der OGTGS
(inkl. Mittags-imbiss und Hausaufgabenbetreuung), ist die
Zuständigkeit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft im Einzelnen zu
prüfen. Die zuständigen Bezirksverwaltungen finden sich unter.
www.vbg.de.
Ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule
ist, sofern es im Auftrag einer öffentlichen Schule erfolgt, über
die Landesunfallkasse des Landes NRW gegen Arbeitsunfälle
versichert.
Sind Kampfsport-AGs an Schulen jetzt zugelassen?
Entscheidungsgrundlage sind die Richtlinien und Lehrplänen für die
Grundschule. Zum Thema „Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport
(Inhaltsbereich 9)“ ist ausgeführt:
„In diesem Inhaltsbereich geht es um Erfahrungen des Kräftemessens
bei gleichzeitigem Erleben von Fairness und verantwortlichem Handeln
gegenüber anderen, was sich deutlich von bedrohlichen Situationen
des Schlagens, Stoßens und Tretens sowie von der praktischen
Anleitung zur bewussten Verletzung von Menschen unterscheidet. Der
unmittelbare Körperkontakt, das Sich-Anfassen und Sich-Spüren
ermöglichen wichtige Erfahrungen des Miteinanders im Gegeneinander
und können eine besondere Vertrautheit schaffen. Die Beherrschung
von Emotionen (Selbstdisziplin, Aggressionskontrolle) und die Sorge
um die körperliche Unversehrtheit der Partnerin oder des Partners
müssen das Kräftemessen steuern. Unter dem Aspekt der Fürsorge und
Verletzlichkeit gilt es, die unterschiedlichen körperlichen
Voraussetzungen und Fertigkeiten wie auch die psychischen
Dispositionen der Schülerinnen und Schüler besonders zu beachten.“
Das Spektrum dieses Inhaltsbereichs beschränkt sich daher im
Schulsport auf die Ring- und Kampfspiele ohne direkten Körperkontakt
(z. B. Tauziehen, Medizinballschieben, Medizinballziehen) und mit
Körperkontakt am Boden und im Stand (z. B. Bodenkampf, Bodenrugby,
Schildkrötenwenden, Sitzringkampf, Zieh- und Schiebespiele,
Reiterkämpfe, Gleichgewichtskämpfe, Hahnenkampf, Randori) sowie
einige normierte Formen des Zweikampfsports (z. B. Aikido, Judo,
Fechten; Boxen gehört nicht zu den Schulsportarten). Weitere
Schwerpunkte der pädagogischen Aufbereitung dieses Inhaltsbereichs
sind die Krafterprobung sowie das schnelle Reagieren und Einstellen
auf das „Angreifen und Täuschen“ bzw. das komplementäre „Abwehren
und Ausweichen“ oder das „Treffer erzielen und Treffer verhindern“.
Es geht hier also weniger um formale Entscheidungen einer
„Zulassung“ als um ein pädagogisch fundiertes Konzept, das die
obigen Vorgaben berücksichtigt.


Trägerschaft
Entscheidet sich ein Verein zur Trägerschaft einer OGS wird mit
einen Kooperationsvertrag die Zusammenarbeit von Schulamt,
jeweiliger Schule und dem Träger für ein Schuljahr beschlossen. Der
Träger erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Schulleitung ein
pädagogisches, zeitliches und personelles Konzept und sorgt für
dessen Umsetzung.
In diesem Zusammenhang treten spezielle und individuelle
Fragestellungen in den Vordergrund. Diese reichen von der
Entwicklung eines Konzepts, dessen Umsetzung, ..., bis hin zu
Personalplanung und –suche.
Zu allen bewegungserzieherischen Fragen zum Thema Trägerschaft eines
Sportvereins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte sprechen
Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.


Projektträger für BeSS-Angebote
Eine weitere Möglichkeit, sich als Sportverein des Kreis Euskirchen
in der OGS zu engagieren, ist die Form einer Projekt-Partnerschaft.
In diesem Fall stellt ein Sportverein Betreuungskräfte für spezielle
bewegungserzieherische Angebote zur Verfügung. Bei dieser
Partnerschaft schließt der Sportverein eine Kooperationsvereinbarung
für die BeSS-Angebote mit dem Träger ab. Bei der Vermittlung
qualifizierter Bewegungsfachkräfte sind wir gerne behilflich.


Fortbildung der Übungsleiter
Die Arbeit in der OGS stellt neue Anforderungen an
Bewegungsfachkräfte, die sich vom traditionellen Vereinsalltag
wesentlich unterscheiden. Verhaltensauffälligkeiten, motorische
Schwächen, räumliche Schwierigkeiten (keine Turnhalle, kleine
Räume,...), Zeitdruck,...und vieles mehr sind an der Tagesordnung
und charakterisieren den Alltag in der OGS. Diese Rahmenbedingungen
können in der Alltagsarbeit zu Unsicherheiten und Überforderung
führen. Die Qualifizierung der Betreuungskräfte ist dafür
unerlässlich. Vielfach müssen die Mitarbeiter/innen ohne
ausreichende Vorbereitung und fachliche Begleitung eine
anspruchsvolle Betreuungsaufgabe übernehmen. Die Qualifizierung
dient auch als Nachweis der pädagogischen Kompetenz der
Betreuungskräfte gegenüber Eltern, Lehrern und dem Trägerverein und
ist ein Schritt zur öffentlichen Anerkennung dieser Arbeit.
Die Fortbildungen des KreisSportBund Euskirchen haben zum Ziel, die
Bewegungsfachkräfte in Theorie und Praxis auf den Offenen Ganztag
vorzubereiten, weiter- oder fortzubilden. Genaue Ort und Zeitangaben
unserer Aus- und Fortbildungen finden Sie in der Rubrik
„Bildungsangebote“ unter „Was wir bieten“.
Basisqualifikation:
Als Basis-Qualifikation empfehlen wir die Ausbildung „Bewegung,
Spiel und Sport für 6-12-jährige Kinder“, die wir in Zusammenarbeit
mit dem LSB NRW anbieten. Die 70 ÜE enthalten Praxis und
Theorieeinheiten. Grundlage der ÜL-B-Ausbildung ist, dass die
Entwicklung des Kindes ein ganzheitlicher Prozess ist. ÜL benötigen
besondere Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die sich an den
Bewegungsbedürfnissen sowie -erfahrungen der Kinder orientieren.
Durch die Ausbildung werden Mitarbeiter/innen befähigt, zeitgemäße
pädagogische und didaktisch-methodische Erkenntnisse kindgemäß und
sachgerecht in die Praxis umzusetzen sowie von dem breit gefächerten
Bewegungs- und Spielbedürfnis der Kinder ausgehend Bewegungsangebote
so zu gestalten, dass sie den Kindern vielfältige
Persönlichkeitserfahrungen und -erlebnisse ermöglichen. Die
Teilnehmer lernen entwicklungsphysiologische sowie sportmedizinische
und psychologische Erkenntnisse zu berücksichtigen, um das Kind beim
Aufbau einer stabilen harmonischen Persönlichkeit zu unterstützen
Spezialisierung:
Die Fortbildung mit dem Thema „Sport im Ganztag – aber sicher“
richtet sich an Ü-bungsleiter, Jugendleiter, Trainer sowie
pädagogisch geeignete Mitarbeiter aus Sportvereinen, die über
kontinuierliche, praktische Erfahrungen in der sportlichen Arbeit
mit Kindern im Alter von 6-10 Jahren verfügen. In dieser Fortbildung
sollen aus der Praxis heraus Themen und Inhalte von Bewegung, Spiel
und Sport im offenen Ganztag diskutiert und erprobt werden. Ziel der
Fortbildung ist es, Mitarbeiter gemeinnütziger Sportorganisationen
bei der sportlichen Arbeit mit den Kindern im Rahmen der Offenen
Ganztagsschule zu unterstützen. Im Lehrgang werden die
Besonderheiten der Kindergruppe im Offenen Ganztag vergegenwärtigt
und Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gemäß den Bedürfnissen und
Interessen der Kinder entworfen

