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Informationen, Chancen und Möglichkeiten der Vereine

Allgemeine Informationen


Trägerschaft


Projektträger für BeSS-Angebote


Fortbildung der Übungsleiter

 




Allgemeine Informationen

Die Kommune als Schulträger ist gesetzlich dafür verantwortlich, Stätten für den Schulsport vorzuhalten. Diese gesetzliche Gewähr gilt nicht für den Vereinssport. Das bedeutet, dass im Falle einer zeitlichen Überschneidung Offene Ganztagsgrundschulen eher einen Zugang zu den kommunalen Sportstätten hätten als Sportvereine. Um so wichtiger ist es, dass die Sportvereine selbst die Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule durchführen; so liegen zumindest die zeitliche Abstimmung und Koordination für diese außerunterrichtlichen Schulangebote und die gewünschten Belegzeiten für die eigenen Vereinsangebote in einer organisatorischen Hand. Dass sollte es den Sportvereinen im Zuge der Partnerschaften mit einzelnen Schulen vor Ort möglich machen, in einem beiderseitigen Einvernehmen Kompromisslösungen zu finden, von denen beide Partner auch profitieren. So kann auch das vereinzelt praktizierte pauschale Blocken des Zeitkorridors bis 16:00 Uhr für die Schulen aufgebrochen werden.

Der Erlass zur Offenen Ganztagsgrundschule gibt vor, dass die außerunterrichtlichen Angebote in geeigneten Räumen der Schule oder im Umfeld der Schule stattfinden. Wenn also ein Verein seine Räumlichkeiten in fußläufig zu bewältigender Entfernung der Schule liegen hat, können diese in Absprache mit der Schule für die Sportangebote im Nachmittagsprogramm genutzt werden. Ebenso ist es möglich, dass nach Absprache Kinder der OGS an einem regulären Vereinsangebot in der Zeit bis 16:00/16:30 Uhr teilnehmen.

Dieses Vereinsangebot soll dadurch erhalten werden können, dass Kinder aus dem Ganztag an dem Angebot teilnehmen. Dadurch entsteht eine gemischte Gruppe aus Kindern, die Vereinsmitglied sind, aber nicht notwendigerweise Schüler/innen der Schule, an     der das Angebot stattfindet, und aus „Ganztagskindern“ dieser Schule, die nicht notwendigerweise Vereinsmitglieder sind. Um Rechtssicherheit zu haben, sollte die Versicherungsregelung einheitlich erfolgen. Dazu muss zunächst die grundlegende Entscheidung getroffen werden, ob es sich bei dem Angebot um ein schulisches oder ein Vereinsangebot handeln soll.Die Anerkennung als schulisches Angebot kann geschieht dadurch, dass die Schulleitung in Form eines entsprechenden Aktenvermerks die Gruppe als schulübergreifende Gruppe im außerunterrichtlichen Schulsport anerkennt. In diesem Fall wären alle Kinder der Gruppe über den regional zuständigen Gemeindeunfallversicherungs-Verband (GUVV) versichert.Bleibt das Angebot ein Vereinsangebot, sollte der Verein eine Nichtmitgliederversicherung bei der Sporthilfe abschließen, damit Unfallversicherungsschutz für alle Kinder der Gruppe gewähr-leistet ist.


Die aktuelle Beitragsstaffel richtet sich nach der Größe des Vereins und sieht wie folgt aus:


bis 100 Mitglieder 48,48 Euro
bis 200 Mitglieder 84,58 Euro
bis 300 Mitglieder 121,71 Euro
bis 400 Mitglieder 157,82 Euro
bis 500 Mitglieder 193,92 Euro
über 500 Mitglieder 230,02 Euro


Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge.
Nähere Auskünfte erteilt das Versicherungsbüro bei der Sporthilfe unter der

Telefonnummer: 02351-947540.

Versicherung der Übungsleiter
Versicherungsschutz durch die Sporthilfe e.V. wird den ÜL/Trainern gewährt, die Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote während der Ganztagsbetreuung im Primarbereich der Schulen leiten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Übernahme anderer Tätigkeiten in der Ganztagsbetreuung, wie z. B. Hausaufgabenbetreuung oder die Ausgabe des Mittagessens. Versicherungsschutz besteht während der Tätigkeit einschließlich der direkten Wege zu und von der Schule.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass ein Kooperationsvertrag zwischen der Schule und dem betreffenden Sportverein bzw. der durchführenden Sportorganisation besteht, in dem der Einsatz der jeweiligen ÜL/Trainer geregelt ist.
Wenn Sportvereine Kooperationsverträge nicht direkt mit der Schule, sondern einem eingesetzten Hauptträger schließen, so wird das so behandelt, als ob der Kooperationsvertrag direkt mit der Schule vereinbart wurde. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist jedoch, dass ein ordnungsgemäßer Kooperationsvertrag zwischen Schule/Schulbehörde und dem anderen Träger besteht (bitte dies bestätigen lassen!)
Das private Engagement eines ÜL/Trainers ohne eine offizielle Trägerschaft des Sportvereins ist nicht versichert. Dieser Versicherungsschutz wird zunächst beitragsfrei gewährt, um das Engagement des LandesSportBundes und seiner Vereine zu unterstützen.

Eine KFZ-Zusatzversicherung für diesen Einsatzbereich müsste der Verein / die Organisation separat mit der Sporthilfe vereinbaren. Dasselbe gilt für über den Sportbetrieb hinausgehende Aktivitäten, wie Mittagsimbiss oder Hausaufgabenbetreuung.
Kontaktperson bei der Sporthilfe:
Hans Schneider, Tel. 02351/94754-12, vsbluedenscheid@arag-sport.de.


Darüber hinaus kann u.U. auch auf den Versicherungsschutz des für die Sportvereine zuständigen gesetzlichen Unfallversicherers, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, zurückgegriffen werden. Auch hier ist ein bestehender Kooperationsvertrag zwischen Schule/Schulträger/Träger und Verein notwendig, aus dem hervorgeht, dass die eingesetzten Personen im Auftrag des Vereins tätig werden. Weiterhin kommt es darauf an, ob die eingesetzten Personen Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlich Tätige im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind. Ist dies der Fall, besteht auch über die BG Versicherungsschutz. Sollten jedoch Honorarverträge, bestehen, die die Übungsleiter als Selbstständige ausweisen, wird die Berufsgenossenschaft nicht eintreten. Übernimmt ein Sportverein die Gesamtträgerschaft des Angebotes an der OGTGS (inkl. Mittags-imbiss und Hausaufgabenbetreuung), ist die Zuständigkeit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft im Einzelnen zu prüfen. Die zuständigen Bezirksverwaltungen finden sich unter. www.vbg.de.


Ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule ist, sofern es im Auftrag einer öffentlichen Schule erfolgt, über die Landesunfallkasse des Landes NRW gegen Arbeitsunfälle versichert.

Sind Kampfsport-AGs an Schulen jetzt zugelassen?

Entscheidungsgrundlage sind die Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule. Zum Thema „Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport (Inhaltsbereich 9)“ ist ausgeführt:


„In diesem Inhaltsbereich geht es um Erfahrungen des Kräftemessens bei gleichzeitigem Erleben von Fairness und verantwortlichem Handeln gegenüber anderen, was sich deutlich von bedrohlichen Situationen des Schlagens, Stoßens und Tretens sowie von der praktischen Anleitung zur bewussten Verletzung von Menschen unterscheidet. Der unmittelbare Körperkontakt, das Sich-Anfassen und Sich-Spüren ermöglichen wichtige Erfahrungen des Miteinanders im Gegeneinander und können eine besondere Vertrautheit schaffen. Die Beherrschung von Emotionen (Selbstdisziplin, Aggressionskontrolle) und die Sorge um die körperliche Unversehrtheit der Partnerin oder des Partners müssen das Kräftemessen steuern. Unter dem Aspekt der Fürsorge und Verletzlichkeit gilt es, die unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen und Fertigkeiten wie auch die psychischen Dispositionen der Schülerinnen und Schüler besonders zu beachten.“

Das Spektrum dieses Inhaltsbereichs beschränkt sich daher im Schulsport auf die Ring- und Kampfspiele ohne direkten Körperkontakt (z. B. Tauziehen, Medizinballschieben, Medizinballziehen) und mit Körperkontakt am Boden und im Stand (z. B. Bodenkampf, Bodenrugby, Schildkrötenwenden, Sitzringkampf, Zieh- und Schiebespiele, Reiterkämpfe, Gleichgewichtskämpfe, Hahnenkampf, Randori) sowie einige normierte Formen des Zweikampfsports (z. B. Aikido, Judo, Fechten; Boxen gehört nicht zu den Schulsportarten). Weitere Schwerpunkte der pädagogischen Aufbereitung dieses Inhaltsbereichs sind die Krafterprobung sowie das schnelle Reagieren und Einstellen auf das „Angreifen und Täuschen“ bzw. das komplementäre „Abwehren und Ausweichen“ oder das „Treffer erzielen und Treffer verhindern“.
Es geht hier also weniger um formale Entscheidungen einer „Zulassung“ als um ein pädagogisch fundiertes Konzept, das die obigen Vorgaben berücksichtigt.




Trägerschaft


Entscheidet sich ein Verein zur Trägerschaft einer OGS wird mit einen Kooperationsvertrag die Zusammenarbeit von Schulamt, jeweiliger Schule und dem Träger für ein Schuljahr beschlossen. Der Träger erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Schulleitung ein pädagogisches, zeitliches und personelles Konzept und sorgt für dessen Umsetzung.

In diesem Zusammenhang treten spezielle und individuelle Fragestellungen in den Vordergrund. Diese reichen von der Entwicklung eines Konzepts, dessen Umsetzung, ..., bis hin zu Personalplanung und –suche.

Zu allen bewegungserzieherischen Fragen zum Thema Trägerschaft eines Sportvereins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

 


Projektträger für BeSS-Angebote

Eine weitere Möglichkeit, sich als Sportverein des Kreis Euskirchen in der OGS zu engagieren, ist die Form einer Projekt-Partnerschaft. In diesem Fall stellt ein Sportverein Betreuungskräfte für spezielle bewegungserzieherische Angebote zur Verfügung. Bei dieser Partnerschaft schließt der Sportverein eine Kooperationsvereinbarung für die BeSS-Angebote mit dem Träger ab. Bei der Vermittlung qualifizierter Bewegungsfachkräfte sind wir gerne behilflich.

 




Fortbildung der Übungsleiter


Die Arbeit in der OGS stellt neue Anforderungen an Bewegungsfachkräfte, die sich vom traditionellen Vereinsalltag wesentlich unterscheiden. Verhaltensauffälligkeiten, motorische Schwächen, räumliche Schwierigkeiten (keine Turnhalle, kleine Räume,...), Zeitdruck,...und vieles mehr sind an der Tagesordnung und charakterisieren den Alltag in der OGS. Diese Rahmenbedingungen können in der Alltagsarbeit zu Unsicherheiten und Überforderung führen. Die Qualifizierung der Betreuungskräfte ist dafür unerlässlich. Vielfach müssen die Mitarbeiter/innen ohne ausreichende Vorbereitung und fachliche Begleitung eine anspruchsvolle Betreuungsaufgabe übernehmen. Die Qualifizierung dient auch als Nachweis der pädagogischen Kompetenz der Betreuungskräfte gegenüber Eltern, Lehrern und dem Trägerverein und ist ein Schritt zur öffentlichen Anerkennung dieser Arbeit.

Die Fortbildungen des KreisSportBund Euskirchen haben zum Ziel, die Bewegungsfachkräfte in Theorie und Praxis auf den Offenen Ganztag vorzubereiten, weiter- oder fortzubilden. Genaue Ort und Zeitangaben unserer Aus- und Fortbildungen finden Sie in der Rubrik „Bildungsangebote“ unter „Was wir bieten“.

Basisqualifikation:


Als Basis-Qualifikation empfehlen wir die Ausbildung „Bewegung, Spiel und Sport für 6-12-jährige Kinder“, die wir in Zusammenarbeit mit dem LSB NRW anbieten. Die 70 ÜE enthalten Praxis und Theorieeinheiten. Grundlage der ÜL-B-Ausbildung ist, dass die Entwicklung des Kindes ein ganzheitlicher Prozess ist. ÜL benötigen besondere Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die sich an den Bewegungsbedürfnissen sowie -erfahrungen der Kinder orientieren. Durch die Ausbildung werden Mitarbeiter/innen befähigt, zeitgemäße pädagogische und didaktisch-methodische Erkenntnisse kindgemäß und sachgerecht in die Praxis umzusetzen sowie von dem breit gefächerten Bewegungs- und Spielbedürfnis der Kinder ausgehend Bewegungsangebote so zu gestalten, dass sie den Kindern vielfältige Persönlichkeitserfahrungen und -erlebnisse ermöglichen. Die Teilnehmer lernen entwicklungsphysiologische sowie sportmedizinische und psychologische Erkenntnisse zu berücksichtigen, um das Kind beim Aufbau einer stabilen harmonischen Persönlichkeit zu unterstützen

Spezialisierung:

 

Die Fortbildung mit dem Thema „Sport im Ganztag – aber sicher“ richtet sich an Ü-bungsleiter, Jugendleiter, Trainer sowie pädagogisch geeignete Mitarbeiter aus Sportvereinen, die über kontinuierliche, praktische Erfahrungen in der sportlichen Arbeit mit Kindern im Alter von 6-10 Jahren verfügen. In dieser Fortbildung sollen aus der Praxis heraus Themen und Inhalte von Bewegung, Spiel und Sport im offenen Ganztag diskutiert und erprobt werden. Ziel der Fortbildung ist es, Mitarbeiter gemeinnütziger Sportorganisationen bei der sportlichen Arbeit mit den Kindern im Rahmen der Offenen Ganztagsschule zu unterstützen. Im Lehrgang werden die Besonderheiten der Kindergruppe im Offenen Ganztag vergegenwärtigt und Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gemäß den Bedürfnissen und Interessen der Kinder entworfen

 


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