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Fördermöglichkeiten für Sportvereine

 

In unserem Leistungskatalog für unsere Mitgliedsvereine finden Sie viele unserer Dienstleistungen beschreiben.


Eine wesentliche Aufgabe des KreisSportBundes Euskirchen ist die Förderung und Unterstützung der Sportvereine vor Ort. Darunter fallen sowohl finanzielle Unterstützungen als auch Dienstleistungen, die wir für die Vereine erbringen.

 

In den folgenden Abschnitten werden folgende Fördermöglichkeiten erläutert:

 

 

Ihre Ansprechpartner im KSB Euskirchen sind für Fragen:

 

Franz Jasper
Tel.:    02251 15 163
E-Mail:    

 

Markus Strauch
Tel.:    02251 15 165
E-Mail:    

 


 

Förderungen des Landessportbundes NRW 

Der Landessportbund (LSB) NRW fördert seine Mitgliedsorganisationen (Bünde, Verbände und Sportvereine) mit finanziellen Zuschüssen, um den organisierten Sport in NRW zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen.

 

Welche konkreten Fördermittel abrufbar sind und welche Anträge dafür benötigt werden, finden Sie in der Broschüre "Unsere Förderungen im Überblick"des Landessportbundes (LSB) NRW oder im Förderportal des LSB NRW unter https://foerderportal.lsb-nrw.de.

 

Die wichtigsten Förderpositionen des Landessportbundes NRW sind die Förderung der Übungsarbeit und das Landesprogramm 1000 x 1000.
 
Förderung der Übungsarbeit

Der Landessportbund NRW gewährt Zuschüsse für Übungsstunden in den Vereinen, die von qualifizierten Übungsleiter*innen angeboten werden. Dafür ist ein Online-Antrag bis zum 31. Mai eines jeden Jahres im Förderportal des Landessportbundes NRW notwendig. Zusätzlich schüttet der KreisSportBund Euskirchen e.V. an die antragstellenden Vereine nochmals insgesamt ca. 27.000 € jährlich durch die Unterstützung der Kreissparkasse Euskirchen aus.

 

Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein

Jeweils 1.000 Euro Förderung pro Verein sind bei diesem Programm möglich und kann aus acht verschiedenen Förderschwerpunkten aus-gewählt werden.

  • Kooperation Sportverein mit Schulen

  • Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten

  • Integration

  • Inklusion

  • Gesundheitssport

  • Sport der Älteren

  • Mädchen und Frauen im Sport

  • Reha-Sport

 

Im Fokus stehen Aktivitäten der Sportvereine zu gesellschaftlich und sportpolitisch relevanten Themen. Förderfähig sind die in diesem Zu-sammenhang entstehenden Ausgaben von Honoraren für Übungsleiter*innen über Spiel- und Sportmaterialien bis zu Maßnahmen der Aus- und Fortbildung.

 

Anträge im Förderportal des LSB NRW unter https://foerderportal.lsb-nrw.de.

 


 

Vereinsförderung KreisSportBund Euskirchen 

Der KreisSportBund fördert jährlich Projekte von Mitgliedsvereinen mit einem Gesamtförderbudget von 5.000,00 €. In der Regel erhalten zehn Vereine mit jeweils 500,00 € eine Förderung. In Ausnahmefällen können auch mehr als zehn Vereine gefördert werden, sodass dann die 5.000,00 € auf die entsprechende Anzahl an Vereinen aufgeteilt wird.

 

Antragsfrist eines jeden Jahres ist der 31. Mai. Nach Prüfung aller Anträge, wird entschieden, welche Projekte und Maßnahmen berücksichtigt werden.

 

Ein Antrag sollte folgendes beinhalten:

  • Vorstellung des Vereins

  • Erläuterung für den Einsatz der Zuwendung, der geplanten Anschaffung, Maßnahme bzw. des Projekt. Der Verwendungszweck muss die Nachhaltigkeit von Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit verdeutlichen

  • ggfs. eine Auflistung anderweitiger Fördermittel und Zuschüsse, die bereits in die Maßnahme fließen

 

Ausführliche Informationen finden Sie unter Vergaberichtlinien Vereinszuschuesse.

 


 

Schulsportgemeinschaften 

Schulen können Schulsportgemeinschaften (SSG) beantragen, die dann auch von Übungsleiter*innen und Trainer*innen der Sportvereine durchgeführt werden können. Ziel ist es, Kooperationen von Schulen und Sportvereinen zu unterstützen. Die Förderung beträgt 115,00 € pro SSG pro Schulhalbjahr. Antragsteller sind die Schulen und können auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht werden.

 

Anträge können auch im Förderportal des Landesportbundes NRW gestellt werden. Der örtliche Ausschuss für den Schulsport entscheidet über die Zuschüsse, die bisher für den Kreis Euskirchen nie ganz ausgeschöpft wurden.

 


 

Kreissparkasse Euskirchen, Volks- und Raiffeisenbanken 

Die örtlichen Banken haben Fördermöglichkeiten unter anderem auch für Sportvereine. Die Kreissparkasse Euskirchen hat dazu zwei Stiftungen installiert, die Bürgerstiftung und die Kultur- und Sportstiftung. Bei der Kultur- und Sportstiftung haben Sportvereine die Möglichkeit, Anträge auf eine Förderung zu stellen.

 

Die Verwendung dieser Mittel ist nicht an bestimmte Kriterien gebunden oder muss nachgewiesen werden. Um an der Ausschüttung der Mittel, die in der Regel im April oder Mai erfolgt, zu partizipieren, sollten die Anträge bis Februar an die

 

    Kultur- und Sportstiftung
    Kreissparkasse Euskirchen
    Von-Siemens-Straße 8
    53879  Euskirchen       gerichtet werden.

 

Die genossenschaftlichen Banken VR-Bank Nordeifel und Volksbank Euskirchen haben ebenso Förderprojekte für die Vereine, die im jeweiligen Einzugsgebiet sind und dort ein entsprechendes Konto haben, also Mitglied der Bank sind. Anträge sind zu richten an:

 

    VR-Bank Nordeifel eG
    Am Markt 37
    53937 Schleiden        oder

 

    Volksbank Euskirchen
    Hauptstelle Euskirchen
    Bahnhofstr. 7
    53879 Euskirchen

 



Kreis Euskirchen Abteilung Jugend und Familie 

Auch das Jugendamt des Kreises Euskirchen hat Fördermöglichkeiten für Sportvereine, die zum Beispiel Jugendferienmaßnahmen organi-sieren und durchführen. Dabei steht der kulturelle und jugendpolitische Austausch im Vordergrund, keine Trainingslager oder Wettkampffahrten.

 

Damit wird die Jugendarbeit der Sportvereine im Kreis Euskirchen finanziell gefördert. Diese Zuschüsse werden nur auf Antrag an das Jugendamt des Kreises Euskirchen gewährt. Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme wie z. B. Jugendzeltlager oder Jugendfahrten gestellt werden. Weitere Informationen und die Förderkriterien unter www.kreis-euskirchen.de.

 

Die Förderkriteerien finden Sie im Dokument Richtlinien der Förderung Jugend und Jugendsozialarbeit 2022-2026.

 


 

Bußgeldliste 

In Ermittlungs- oder Strafverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten z.B. gemeinnütziger Einrichtung wie Vereinen auferlegt werden. Dafür ist eine Registrierung im zentralen Verzeichnis der Justiz des Landes NRW notwendig, die von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorgenommen wird. Dort wird ein elektronisches Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen geführt, zu deren Gunsten Geldauflagen festgesetzt werden können.

 

Ein Antrag auf Aufnahme in dieses Verzeichnis kann ausschließlich online erfolgen.

 

Formulare und Infos unter https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/gemeinnuetzige/index.php

 


 

Stiftungen 

Weitere finanzielle Unterstützung können Sportvereine über Stiftungen erhalten. Dafür sollten die Vereine sportliche Projekte zum Beispiel mit Menschen mit Behinderungen initiieren. Sportprojekte für Menschen mit Behinderung werden auf Antrag z. B. von der Stiftung Deutscher Behindertensportverband (www.dbs-npc.de), der Kämpgen Stiftung (www.kaempgen-stiftung.de) oder der Herbert-Grünewald-Stiftung (www.bayer-stiftungen.de) gefördert. Das Aufgabengebiet muss der Sport sein und vor allem dem Zweck der Förderung von Sportmöglichkeiten für Menschen mit  Behinderungen entsprechen. Weitere Informationen und Stiftungen unter www.stiftungen.org.